Verbraucherinformationen

Verbraucher- informationen

1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben bei Maklerverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 312 b BGB. Dies beginnt mit Abschluss eines Maklervertrages (z.B. durch Anforderung eines Exposés), spätestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Sie haben nach Erhalt dieses Schreibens 14 Tage das Recht, den Widerruf zu erklären. Mit Widerruf erlischt kostenfrei der mit uns vereinbarte Maklervertrag.

Widerrufsverlust: Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB mit Erbringung der vollständigen Dienstleistung. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie bei einem Beratungs- bzw. Besichtigungstermin innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung, bzw. Erhalt eines Verkaufsexposés uns eine entsprechende Erklärung abgeben, in dem Sie davon Erkenntnis erlangt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung (z.B. Unterschrift des Kaufvertrags beim Notar) Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Wertersatz: Hat der Verbraucher den Maklervertrag fristgerecht wirksam widerrufen, so ist er nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dem Makler kann jedoch ein Wertersatz zustehen, wenn er seine Leistung bereits erbracht hat, z.B. Auslagen, Provisionen etc.

Empfehlung: Laut gesetzlicher Regelung müsste ich mit einer Besichtigung bzw. einer Beratung 14 Tage warten. Da dies sicher für viele Kunden und Endverbraucher eine nicht gewünschte Verfahrensweise ist, empfehle ich, mir am Beratungs- bzw. Besichtigungstermin den Verzicht auf den Widerruf zu unterschreiben. Ich werde Sie vor dem Besichtigungstermin nochmals darauf hinweisen.

2. Geldwäschegesetz

Aufgrund der neuen Richtlinien sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, bei Kaufinteressenten und Eigentümern/Verkäufern eine Legitimationsprüfung vorzunehmen.

Empfehlung: Ich bin bemüht dies so einfach wie möglich zu gestalten und werde vor jedem Beratungs- bzw. Besichtigungstermin die Legitimationsprüfung durchführen, hierzu müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bei sich führen.

3. Energieausweis

Seit dem 01.05.2015 sind die Eigentümer einer zu veräußernden, bzw. zu vermietenden Immobilie verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Sie finden die Pflichtangaben im Exposé. Wir beraten Sie hierbei gerne.

4. Online-Streitbeilegung

Gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odrs

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